Fünf Fragen an…..

Moritz Coché, Rechtsanwalt bei Oppenhoff & Partner

🎉Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen FH-Studium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung! 🎉

Hier würde ich gerne gleich mit meinen fünf Fragen ansetzen.

1. Dein Studium, so wie du es geschildert hast, war eine intensive fachliche Vertiefung: bAV zwischen Recht und Praxis. Du hast dich intensiv mit Bilanzierung und Finanzmathematik beschäftigt, die zwei zentralen Säulen der bAV.  
Wo siehst du aktuell die größten rechtlichen Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung der bAV? Gibt es ein Thema (z. B. steuerliche Gestaltung, Insolvenzsicherung), das du besonders spannend findest und das oft unterschätzt wird?

Herzlichen Dank, liebe Nicole. Die bAV-Komplexität lebt von der interdisziplinären Verzahnung und macht diese deshalb als Beratungsfeld reizvoll. Bei Oppenhoff & Partner beraten wir Mandanten als Full-Service Kanzlei ganzheitlich in allen Rechtsfragen rund um die bAV. Die weitere Vertiefung meiner Kenntnisse insbesondere im Bilanz- und Steuerrecht ermöglichen meinen Kollegen und mir bei Oppenhoff & Partner, die bAV-Ziele unserer Mandanten noch umfassender und effizienter zu verfolgen. 

Nach meiner Praxiserfahrung stellt die erforderliche Harmonisierung von Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Bilanzrecht nebst (Aus-)Finanzierung die Unternehmen –fortlaufend – vor große Herausforderungen. 

Vor dem Hintergrund der Langlebigkeit der Pensionsverpflichtungen sind ein interdisziplinäres Verständnis und eine saubere Einführung der bAV zentral. Viele Themen – wie bspw. eine fehlende Kongruenz zwischen arbeitsrechtlicher Versorgungszusage und der Umsetzung in einem mittelbaren Durchführungsweg oder fehlerhaft passivierte Rückstellungen – realisieren sich allerdings erst Jahre später und treffen Unternehmen dann umso härter. Häufig sind die ursprünglichen Entscheider oder bAV Knowhow-Träger in den Unternehmen dann längst ausgeschieden, was den unternehmensseitigen Umgang mit bAV in diesen Fällen noch anspruchsvoller machen kann. 

Ich beobachte bspw. häufig, dass die wirtschaftliche Implikation eines nicht wirksam abgelösten Versorgungsystems oder zu Unrecht unterbliebener Rentenanpassungen unterschätzt bzw. erst quantifiziert wird, wenn es ex-post um eine „Schadensbegrenzung“ geht. 

2. Wir bei VEDRA beobachten, dass Pension Buy-outs an Bedeutung gewinnen, insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen und demografischer Veränderungen. Wie bewertest du die aktuellen Marktentwicklungen? Welche Vorteile siehst du für Unternehmen und wo liegen die größten Stolpersteine (z. B. bei der Bewertung von Verpflichtungen oder der Kommunikation mit den Mitarbeitern)?

Generell begrüßen wir, dass Pension Buy-outs in den letzten Jahren verstärkt Einzug in den deutschen Markt gefunden haben. Um es vorwegzunehmen: wir betrachten Pension Buy-outs zukünftig insbesondere für mittelständische Unternehmen als effektiven Hebel für eine langfristige wirtschaftlich bilanzielle und rechtliche Optimierung bzw. um Risikominimierung. Allerdings beobachte ich, dass – anders als bspw. im angelsächsischen Raum – im deutschen Markt weiterhin viel Pionier- und Informationsarbeit notwendig ist, um Pension-Buy-outs als Gestaltungsinstrument für Unternehmen in der Breite zu etablieren. 

Ein klarer Vorteil von Pension Buy-outs sind verbesserte Bilanzkennzahlen der Unternehmen, die ihre Pensionsverbindlichkeiten bspw. auf eine Rentnergesellschaft nebst CTA-Modell abgespalten haben. Generell ermöglichen Pension Buy-outs eine noch klarere Fokussierung auf das operative Geschäft der Unternehmen, da auch die zeit- und kostenintensive bAV-Administration und Kommunikation wegfällt. Gerade im Vorfeld von M&A-Transaktionen und zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen sind Pension Buy-outs ein strategischer Beschleuniger; beides gilt im Besonderen Maße für den Mittelstand. Stolpersteine sind die regelmäßig unvollständige Dokumentation und Datenbasis der bAV, die infolge von Unternehmensverkäufen, einem Wechsel des Unternehmens aus einer öffentlich-rechtlichen in eine privatrechtliche Rechtsform und der Mitarbeiterfluktuation oftmals historisch gewachsen sind. Das ist indes kein originärer Nachteil des Pension Buy-outs, sondern ein generelles Thema im Umgang mit bAV. Ein weiterer Stolperstein kann ein zu kleines Kollektiv – insbesondere „zu wenig“ (unmittelbare) Pensionsverpflichtungen – sein, die einen Pension Buy-out auf eine Rentnergesellschaft für Unternehmen und die Betreiber der Rentnergesellschaft betriebswirtschaftlich anspruchsvoll machen können. Hier gibt es mittlerweile vielversprechende Modelle, die genau an diesem Punkt ansetzen.


3. Du hast in deinem LinkedIn Post die interdisziplinäre Beratung als das betont, was Mandanten wirklich brauchen. Dann meine Frage zur Umsetzung. Wie sieht für dich eine ideale bAV-Beratung aus? Sollten Juristen, Betriebswirte und Aktuare noch enger zusammenarbeiten und wenn ja, wie könnte das in der Praxis aussehen?

Ja, bAV-Betriebswirte können entscheidende (Ver-)Mittler sein. Die ideale bAV-Beratung ist geprägt durch ein wechselseitiges Verständnis der zentralen Fragestellungen: was ist die wirtschaftliche Auswirkung? Wie schlägt sich das in der (Handels-)bilanz nieder? Wie viele Personen mit welcher Demografie fallen unter einen Versorgungsplan? Diese beispielhaften Fragen können isoliert lediglich unzureichend beantwortet werden. Auch hier setzen wir als Oppenhoff & Partner an, indem wir Ökonomen, HR & und GuV-Verantwortliche aus Unternehmen frühzeitig zusammenbringen. Am Ende steht dann die durch uns konzipierte und begleitete rechtliche Umsetzung. Alles andere führt in Projekten hinten raus zu Verzögerungen bei der Implementierung oder Neuausrichtung von bAV im Unternehmen. 

4. Die Digitalisierung verändert auch die bAV. Stichworte sind beispielsweise digitale Pensionsportale oder KI-gestützte Beratung. Welche Innovation ist besonders vielversprechend? Und wo siehst du Grenzen, etwa beim Datenschutz oder bei der Akzeptanz durch die Mitarbeiter?

BaV ist als Säule der Altersversorgung in Deutschland untrennbar mit dem Vertrauen der Belegschaft und transparenter Kommunikation verbunden. Eine unzureichende Aufklärung der Belegschaft bspw. über ein neues bAV-System kann das komplette System – mangels Partizipation – scheitern lassen. Gleichzeitig bieten digitale Pensionsportale, die perspektivisch alle (unverfallbaren) Anwartschaften eines Beschäftigten bündeln und Informationen automatisieren erhebliche Vorteile: die Akzeptanz der bAV wird verbreitert, weil sie für die Belegschaft verständlicher ist und gleichzeitig können Unternehmen langfristig Ressourcen sparen. Hier schließt sich der Kreis idealerweise digital, wenn die oben angesprochene Verzahnung der Rechtskreise der bAV in einem Portal / System zusammenläuft und greifbar wird.

5. Zum Schluss möchte ich natürlich wissen, was dich persönlich an der betrieblichen Altersversorgung fasziniert. Ist es die Kombination aus Zahlen, Recht und sozialer Verantwortung, oder gibt es vielleicht ein konkretes Erlebnis, eine Studie/Veröffentlichung oder sogar ein bestimmtes Mandat, das hier der Auslöser war?

Die ersten Berührungspunkte mit bAV hatte ich vor ca. 10 Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Oppenhoff. Damals habe ich mich projektbezogen juristisch von Grund auf in CTA-Modelle eingearbeitet. Diese Begeisterung hat mich nicht mehr losgelassen: das Besondere an bAV ist die dogmatische Verknüpfung verschiedener Rechtskreise in Mehrpersonenverhältnissen und – wie Du sagst – der untrennbare ökonomische Zusammenhang. Schließlich ist das bAV-Beratungsfeld extrem dynamisch und ermöglicht und erfordert fortlaufende Entwicklung sowie juristische Kreativität.